johannes florin architektur

Ein Einfamilienhäuschen aus den 80er Jahren wie viele andere, mitten auf einer rechteckigen Gartenparzelle ohne Bezug zur Umgebung und ohne wirkliche Qualitäten. Ausser dass die Wohnlage gut ist. Nach einigen Kosmetik-Versuchen an ihrer ungeliebten Erbschaft gibt die Eigentümerin auf: Abbruch heisst die Vorgabe an uns. Doch die Baugesetze lassen kaum eine bessere Stellung oder Grundform zu,

eigentlich nur eine Erhöhung und das Budget reicht niemals aus für einen Neubau. Bald ist klar: alles, was irgendwie stehen bleiben, weitergenutzt oder auf einfache Weise umgestaltet werden kann, muss weiter verwendet werden. Auch wenn sich die Bauherrin dagegen sträubt; sie kann sich nicht vorstellen, dass aus ihrer „Hütte“ noch was wird, aber sie vertraut uns.